Organisationsformen nach Zielgruppen 2024

 


Im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) sind zwei unterschiedliche Organisationsformen für ambulant betreute Wohngemeinschaften verankert:
- vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften nach § 2 Absatz 3 WTPG (hier als „selbstverantwortet“ aufgeführt)
- anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach § 4 Absatz 2 und 3 WTPG (hier als „anbieterverantwortet“ gekennzeichnet).
Die Abbildung stellt die unterschiedliche Verteilung der Organisationsformen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach den Zielgruppen dar.
Die Anzahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften in der anbieterverantworteten Organisationsform überwiegt bei beiden Zielgruppen. Bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen ist dies am deutlichsten. Ein Ergebnis, das sich bisher durchgängig bei allen Erhebungen der Fachstelle zeigt.

 

 

 

zurück