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Organisationsformen nach Zielgruppen Februar 2026
Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) unterschied zwei Organisationsformen für ambulant betreute Wohngemeinschaften: die vollständig selbstverantwortete und die anbieterverantwortete Wohngemeinschaft.
Die nebenstehende Abbildung zeigt die Verteilung dieser Organisationsformen nach Zielgruppen. In beiden Zielgruppen überwiegt die anbieterverantwortete Organisationsform deutlich. Besonders ausgeprägt ist dies bei den Wohngemeinschaftsprojekten für Menschen mit Behinderung. Auch bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf stellt die anbieterverantwortete Form den größeren Anteil dar. Die Ergebnisse bestätigen damit die Entwicklungen der vergangenen Jahre.