Organisationsformen nach Zielgruppen 2025

 

 

Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) unterscheidet zwei Organisationsformen für ambulant betreute Wohngemeinschaften:

› vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften nach § 2 Absatz 3 WTPG („selbstverantwortet“)
› anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach § 4 Absätze 2 und 3 WTPG („anbieterverantwortet“)

Die nebenstehende Abbildung zeigt die Verteilung dieser Organisationsformen nach Zielgruppen. Bei beiden Gruppen ist die anbieterverantwortete Form klar dominant – besonders deutlich bei den Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung. Dieses Ergebnis bestätigt sich konsistent über alle bisherigen Erhebungen der Fachstelle und verdeutlicht, dass die anbieterverantwortete Organisationsform in der Praxis den größeren Anteil der WG-Angebote ausmacht.

 

 

 

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