Werden Angehörige vorbereitet und in die Sterbebegleitung gezielt einbezogen?

Unterstützung und Einbezug von Angehörigen wird als Aufgabe im Zusammenhang mit der Sterbegleitung in Pflege-Wohngemeinschaften gesehen. Diese Unterstützung erfolgt etwa durch Mitarbeitende, Ärzte und Hospizdienste und umfasst Information, Beratung, Aufklärung und Begleitung.

 

Anmerkungen / Freitexte:

  • Gespräche (22 Nennungen)
  • Absprachen für den Sterbeprozess (8 Nennungen)
  • in einem gemeinsamen Gespräch der Teamleitung mit den Angehörigen wird nach den Wünschen des Mieters und den Ressourcen / Wünschen der Angehörigen gefragt und ein gemeinsamer Weg geplant
  • Angebot von letzte Hilfe Kursen werden von den Angehörigen selbst organisiert
  • Anwesenheit, im Zimmer übernachten, etc.
  • wenn sie das wünschen, können Angehörige Tag und Nacht dabeibleiben, Sitz- oder Schlafmöglichkeit wird angeboten
  • wir unterstützen bei Arbeiten am Sterbenden z.B. Nahrungsaufnahme, Mundpflege und es werden Bücher und Musik zur Verfügung gestellt
  • von uns Pflege-, von den Präsenzkräften und besonders vom Hospiz, das hierfür fast täglich für eine Stunde in die Wohngemeinschaft kommt
  • durch den ambulanten Dienst
  • frühzeitige Informationen, Ermutigungen, gemeinsame Begleitung, familienähnlicher Rahmen
  • ja, eine Aufklärung bereits vor dem Erreichen des terminalen / palliativen Zustandes, es finden ethische Fallbesprechungen statt
  • auf Wunsch Rundumversorgung im Miteinander
  • Angehörige dürfen jederzeit in die WG kommen und werden von Mitarbeitenden unterstützt
  • mit der Bitte bei Sterbeprozessen anwesend zu sein, Gesprächen, Hilfeleistungen in persönlichen Gesprächen
  • im persönlichen Gespräch, Angebot ambulanten Hospizdienst, Sitzwache oder auch SAPV einzuschalten, Angehörige werden während ihres Aufenthaltes mit Essen und Getränken versorgt
  • nach individueller Absprache, zum Beispiel Zimmer miteinander gestalten, Duftlampe mit Aromaölen (individuell), leichte pflegerische Maßnahmen und Gespräche, was im Prozess passiert
  • 24h Besuch möglich

 

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