Barrierefreiheit

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können uns gerne Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wir versuchen mit Ihnen zusammen Lösungen zu entwickeln.

Im Falle von nicht barrierefreien Angeboten auf der Internetseite der Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) Baden-Württemberg wenden Sie sich bitte an die Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen, Tel. 0711 6375-763 oder melden sich per E-Mail: fawo@kvjs.de

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
Inhalte, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können (z. B. »Leichte Sprache«, »Vorlesefunktion«, »Deutsche Gebärdensprache«)

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.