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Ambulant unterstützte Wohnformen
Ambulant unterstützte Wohnformen haben das Ziel, ein selbstbestimmtes Leben im privaten häuslichen Umfeld zu ermöglichen, auch wenn Assistenzleistungen oder Pflege im Alltag notwendig sind. Sie bieten passgenaue Wohn- und Unterstützungsangebote, die sich flexibel an individuelle Lebenssituation anpassen. So ermöglichen diese Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf ein Leben allein oder in Gemeinschaft bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit. Sie sind ein Baustein einer inklusiven und generationsgerechten Quartiersentwicklung.
Vielfalt der Wohnformen
Unter dem Begriff der ambulant unterstützten Wohnformen werden Konzepte zusammengefasst, die das Wohnen mit professionellen Dienstleistungen kombinieren. Je nach individuellen Bedarfen gibt es unterschiedliche Schwerpunkte:
- Ambulant betreutes Wohnen im eigenen Wohnraum: Hierbei leben Menschen in ihrem eigenen, in der Regel barrierefreien Wohnraum. Sie können Beratungs-, Assistenz- oder Pflegeleistungen meist frei auswählen und somit ihr Versorgungssetting individuell gestalten.
- Ambulant betreute Wohngemeinschaften: Kleinteilige Wohnformen für volljährige Menschen, die im Alltag auf Assistenz- und Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Sie ermöglichen Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf ein Leben in Gemeinschaft bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit.
- Weitere innovative Konzepte: Dazu zählen beispielsweise Hausgemeinschaften, Cluster-Wohnen oder generationenübergreifende Projekte.
Fokus: Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)
Die Menschen, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, führen ihr Leben so selbstbestimmt und individuell wie möglich. Entscheidungen, die etwa die Lebens- und Haushaltsführung oder die Gestaltung der gemeinsam genutzten Räume betreffen, können gemeinschaftlich besprochen werden.
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In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben in der Regel bis zu 12 Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf zusammen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben meist jeweils ein eigenes Zimmer, das sie selbst einrichten und gestalten und häufig auch ein eigenes Bad. Küche, Wohn- und Essbereich werden gemeinschaftlich genutzt. Oft gibt es auch einen großen gemeinsamen Balkon oder Garten.
Notwendige Assistenz- und Unterstützungsleistungen werden nach Bedarf von sogenannten Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleitern, Fachkräften, An- und Zugehörigen und Bürgerschaftlich Engagierten erbracht. Die aktive Einbindung und Mitwirkung von Angehörigen, Freunden und Bekannten und Bürgerschaftlich Engagierten trägt maßgeblich zum gelingenden und lebendigen Alltagsleben einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bei.
Alle Beteiligten teilen sich die Verantwortung für das Gelingen des Alltagslebens in der Wohngemeinschaft.
Damit die Bewohnerinnen und Bewohner die gemeinsame Wohnung möglichst selbständig bewohnen können, ist diese bei Bedarf barrierefrei gestaltet. Idealerweise liegt die Wohnung gut eingebunden in zentraler Lage im vertrauten Quartier. So fällt es leichter, schon bestehende Kontakte weiter zu pflegen, neue Kontakte zu knüpfen und am Leben im Quartier teilzuhaben.
Die Initiative für den Realisierung ambulant betreuter Wohngemeinschaften vor Ort kann sowohl von Kommunen als auch von Trägern, Vereinen, Bürgerinitiativen, oder von den An- und Zugehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner ausgehen. Erfahrungsgemäß gelingen Wohngemeinschaftsprojekte dort besonders gut, wo sie inmitten des Gemeinwesens von vielen Akteuren gemeinschaftlich geplant und umgesetzt werden. Aktuell gibt es insgesamt über 700 ambulant betreute Wohngemeinschaften im Land (Stand Juni 2025).
Selbstverantwortete und anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften
In Baden-Württemberg finden sich bisher zwei unterschiedliche Organisationsformen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die beide sowohl für Menschen mit Pflegebedarf als auch für Menschen mit Behinderung offenstehen.
In einer selbstverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaft organisieren und gestalten die Bewohnerinnen und Bewohner oder deren rechtliche Vertreter alle Belange des Zusammenlebens selbst. Dies umfasst etwa auch die Entscheidung über Neueinzüge sowie Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern für notwendige Unterstützungsleistungen. Die dort tätigen Dienstleister können somit auch gewechselt und Leistungen angepasst werden.
Eine enge Einbindung und die aktive Mitwirkung von Zu- und Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter ist hier besonders wichtig, um die Selbstverwaltung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft im Alltag zu gewährleisten.
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften werden häufig von An- und Zugehörigen, Initiativen, Vereine oder Kommunen initiiert.
Bei anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften stellt ein Anbieter – beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst oder ein Leistungserbringer der Eingliederungshilfe – den Bewohnerinnen und Bewohnern ein festgelegtes Leistungspaket zur Verfügung, das verbindlich abzunehmen ist. So kann in der Praxis ein Dienstleister etwa neben dem Wohnraum auch ein Paket an definierten Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen. Des Weiteren bestimmt dieser meist auch über Neueinzüge in die ambulant betreute Wohngemeinschaft. Einige Teilbereiche der Lebensgestaltung können jedoch in der Verantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner verbleiben.